Es sollte bedacht werden, dass
- es nicht zwangsläufig zu Ertragssteigerungen kommt, ja sogar Ertragseinbußen bereits aufgetreten sind.
- man durch die Abstandsregeln mit geringeren Anbauflächen rechnen muss.
- es zu einem Mehraufwand zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften kommen wird. Gegebenenfalls wird auch die Durchführung eines Resistenzmanagements notwendig.
- es zum Verlust der Planungssicherheit kommt, da verunreinigte Produkte in der Regel vom Handel nicht mehr abgenommen werden.
- es generell Probleme beim Absatz geben kann. Außerdem käme es zu einem Verlust des Wettbewerbsvorteils, regional und auf dem Weltmarkt (z.B. gegenüber Amerika), welchen nicht mit GVO verunreinigte Produkte bislang bieten.
- der Landwirt durch Patente und Technologieverträge von den Konzernen abhängig gemacht wird.
- mittelfristig keine gentechnikfreie Landwirtschaft mehr möglich sein wird und dies zu einem Verlust der Wahlfreiheit für Erzeuger und Verbraucher führt.
- die Monopolstellung weniger Firmen in der Nahrungsmittelindustrie gefördert wird.