Rechtliche Rahmenbedingungen


Rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Grünen Gentechnik in Deutschland

In Deutschland werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Grünen Gentechnik vom deutschen Gentechnikrecht geliefert. Hier werden auch die von der EU vorgegebenen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt.

Unser Gentechnikrecht wurde im Jahr 2008 novelliert. Die neuen bzw. geänderten Rechtstexte sind das Gentechnikgesetz, die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung, das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz und die Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung. Seit dem April 2008 sind die von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossenen und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten neuen Regelungen zum Gentechnikrecht rechtskräftig. Auch die neue „ohne Gentechnik“-Kennzeichnungsregelung ist nach Prüfung durch die EU bereits in Kraft treten.

Als Zweck des Gentechnikgesetzes wird in § 1 nach wie vor festgeschrieben, dass dieses Gesetz dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen soll und dementsprechend Vorsorge getroffen werden muss.