Politischer Hintergrund


Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und  SPD vom 16. Dezember 2013 steht unter dem Punkt 4.2. „Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land“ im Kapitel „Landwirtschaft und ländlicher Raum“ zum Absatz „Grüne Gentechnik“ folgendes:

„Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an. Wir treten für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ein. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln halten wir fest – ebenso wie an der Saatgutreinheit.“

Im Vorfeld war seitens der SPD und der CSU ein Anbauverbot im Vertrag gefordert worden. Jedoch konnten sie dies gegenüber der CDU nicht durchsetzen. Ab wann es zu einer Kennzeichnungspflicht der tierischen Produkte denen eine genveränderte Fütterung zu Grunde liegt kommen soll ist bislang unklar. Ob der Begriff „Saatgutreinheit“ auf Dauer die 0,0-Grenze halten kann bleibt (zu hoffen aber) abzuwarten.

Abstimmungsverhalten von Deutschland auf europäischer Ebene

Zulassung MAIS 1507

Im Vorfeld sprachen sich das SPD-geführte Wirtschaftsministerium und das CSU-geführte Landwirtschaftsressort gegen den Anbau aus, dafür jedoch das CDU-geführte Forschungsministerium und das Kanzleramt. Bezüglich der endgültigen Abstimmung seitens der EU-Minister über die Zulassung des Genmais 1507 zum Anbau in der EU im Februar 2014 einigte man sich daraufhin auf Enthaltung. Es kam bei dieser Abstimmung zu keiner qualifizierten Mehrheit von 260 Stimmen, weder für ein „ja“, noch für ein „nein“. Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission – diese hat bislang noch nie einen solchen Antrag abgelehnt.

Änderung der Honigrichtlinie

Seit September 2011 musste auf Grund einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) mit gentechnisch verändertem Pollen verunreinigter Honig gekennzeichnet werden, da Pollen laut dem gerichtlichen Urteil als „Zutat“ galt.

Seitdem bemühte sich die EU-Kommission um eine vermarktungsfreundlichere Richtlinie, in welcher der Pollen als „natürlicher Bestandteil“ definiert werden sollte. Da der Anteil des Pollens am Honig in der Regel unter 0,5 % liegt, würde hiermit die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch verändertem Pollen in Frage gestellt.

Im April 2014 stimmte das EU-Parlament mit 430 zu 224 Stimmen für die vorgeschlagene Änderung seitens der EU-Kommission. Die insgesamt 99 deutschen Abgeordneten stimmten mit 47 Stimmen für und 41 Stimmen gegen diese Änderung (2 Stimmen enthielten sich, 9 Stimmen waren nicht beteiligt): CDU 28 ja, 5 nein (1 nicht beteiligt); SPD 8 ja, 12 nein (1 Enthaltung, 2 nicht beteiligt); Die Grünen 11 nein (3 nicht beteiligt); FDP 10 ja (1 Enthaltung, 1 nicht beteiligt); CSU 1 ja, 6 nein (1 nicht beteiligt) und Die Linke 7 nein (1 nicht beteiligt)

Im Mai 2014 stimmte Deutschland bei der Abstimmung im EU-Ministerrat ebenfalls einer entsprechenden Änderung zu.