Es sollte bedacht werden, dass
- es bei Verunreinigungen der Erzeugnisse zur Nichterfüllung von Verträgen gegenüber den Abnehmern kommen kann.
- ein GVO anbauender Landwirt über die Regelung der Gesamtschuldnerische Haftung verschuldet aber eventuell auch unverschuldet belangt werden kann.
- es zur Zeit noch keinen Versicherungsschutz gibt.
- dass es keine Haftungsbeteiligung der Saatguthersteller gibt.
- man über Patente und Technologieverträge in eine starke Abhängigkeit und unter die Kontrolle der Saatgutunternehmen gerät.