Juristische Risiken


 Es sollte bedacht werden, dass

  • es bei Verunreinigungen der Erzeugnisse zur Nichterfüllung von Verträgen gegenüber den Abnehmern kommen kann.
  • ein GVO anbauender Landwirt über die Regelung der Gesamtschuldnerische Haftung verschuldet aber eventuell auch unverschuldet belangt werden kann.
  • es zur Zeit noch keinen Versicherungsschutz gibt.
  • dass es keine Haftungsbeteiligung der Saatguthersteller gibt.
  • man über Patente und Technologieverträge in eine starke Abhängigkeit und unter die Kontrolle der Saatgutunternehmen gerät.