Definition GFR


Eine Gentechnikfreie Region ist ein Gebiet in dem die Bewirtschafter in der Flächennutzung wissentlich keine gentechnisch veränderten Kulturen verwenden. Darüber hinaus kann eine zusätzliche Verpflichtung vereinbart werden, im Bereich der Tierhaltung keine gentechnisch veränderten Futtermittel einzusetzen.

Um als Gentechnikfreie Region anerkannt zu werden muss eine zusammenhängende Fläche gentechnikfrei bewirtschaftet werden bzw. einen Anteil von mindestens 2/3 der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Gebietes betragen. Als gentechnikfreie Regionen können beispielsweise Teilregionen innerhalb einer Gemeinde bezeichnet werden, aber auch Regionen, die mehrere Gemeinden oder z.B. einen Landkreis umfassen.

Die gentechnikfreie Flächennutzung und Erzeugung muss dabei sowohl für die beteiligten Landwirte als auch für den Absatzmarkt und die Verbraucher einen verbindlichen und nachvollziehbaren Charakter haben. Dies wird durch unterschriebene freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr und einer nachvollziehbaren Dokumentation erreicht.

Nach erfolgreicher Gründung wird die Gentechnikfreie Region auf der Internetseite der Koordinationsstelle registriert. Diese Koordinationsstelle wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) betrieben und von der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft e.V. (AbL) unterstützt.

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