Beispiel Standortregister


Soll ein GVO experimentell freigesetzt/kommerziell angebaut werden, so muss dies spätestens drei Tage/drei Monate vor Aussaat der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies Flächen werden in ein Standortregister eingetragen, welches öffentlich zugänglich ist. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann jeder nachschauen, ob in seiner Nähe GVO angebaut werden.

Anmerkung:

Generell ist es sehr positiv, dass ein für die Öffentlichkeit zugängliches Register gibt.

Ein Versuchsfeld erst drei Tage vor Aussaat melden zu müssen ist jedoch ein sehr kurzer Zeitraum. Hier wird dem Umfeld sehr wenig Zeit gelassen sich mit der neuen Situation auseinanderzusetzen und darauf reagieren zu können. Es sollte bedacht werden, dass eine solche Entscheidung die verschiedensten Auswirkungen für die entsprechende Region haben kann und eine derartige Vorgehensweise bei den Betroffenen vor Ort für großen Unmut und Unfrieden sorgen kann.