Handel


Kennzeichnungspflicht von Produkten

In Deutschland besteht die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Hiermit soll der Markt transparenter gestaltet und dem Verbraucher die Wahlmöglicheit zwischen gentechnisch veränderten Lebensmitteln und GVO-freien Lebensmitteln gegeben werden.

Das heißt, dass Lebensmittel (und auch Futtermittel) die aus GVO hergestellt wurden, aus ihnen bestehen oder diese enthalten, EU-weit gekennzeichnet werden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn die gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind.

Werden jedoch nur zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO in den Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten gefunden, so müssen diese nicht gekennzeichnet werden, solange die Verunreinigung einen Anteil von 0,9 % nicht überschreitet.

Tierische Produkte

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind tierische Produkte wie Fleisch, Milch oder Eier. Hier muss bislang nicht gekennzeichnet werden, ob die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden oder nicht. Das neue Gentechnikgesetz eröffnet dem Erzeuger aber die Möglichkeit, sein Produkt mit dem Logo „ohne Gentechnik“ zu versehen, wenn die Tiere mit GVO-freien Futtermitteln versorgt wurden.

Zusatzstoffe

Werden bei der Nahrungsmittelproduktion Zusatzstoffe, Hilfsstoffe oder Enzyme eingesetzt, die mit Hilfe gentechnisch veränderte Mikroorganismen produziert wurden, so muss dies nicht gekennzeichnet werden. Dies findet man beispielsweise bei bestimmten Aminosäuren (z.B. Geschmacksverstärker wie Glutaminsäure/ Glutamate), Vitaminen (z.B. Vitamin B 12), bei der Käseherstellung (das Enzym Chymosin) oder bei der Stärkeverzuckerung ( Enzyme zur Gewinnung von z.B. Traubenzucker oder Glukosesirup). Die Endprodukt enthalten hier aber keine der verwendeten GVO.

Gastronomie

Die Kennzeichnungspflicht besteht auch für Restaurants. Es muss auf der Speisekarte vermerkt werden, wenn gentechnisch veränderte Zutaten eingesetzt werden. Am häufigsten betroffen sind hier Sojaöle und Sojasoßen. Fehlt der Hinweis, macht sich der Wirt strafbar. Häufig ist es den Restaurants aber gar nicht bewusst, und so sollte man bei der Bestellung doch lieber konkret nachfragen.

Gentechnikfreie Unternehmen

Als Firmen, die sich in der Produktion für eine GVO-freie Erzeugung einsetzen und dies auch entsprechend kennzeichnen seien hier nur beispielhaft tegut…(Eigenmarke), ALB-GOLD (Spätzle und Nudeln), die Upländer Bauernmolkerei und die Andechser Molkerei genannt. Die Molkerei Campina mit der Marke Landliebe kennzeichnet seit Herbst 2008 als erstes Unternehmen national einen Teil seiner Markenprodukte (Frischmilch, H-Milch und Schulmilch) mit dem „ohne Gentechnik“-Siegel. Seit 2010 trifft dies auch auf weitere Basisprodukte wie Butter, Schlagsahne, Naturjoghurt und Schichtkäse zu.

Als Produkt sei hier auch „Die faire Milch“ genannt. Diese wird in Kooperation des BDM (Bundesverband Deutscher Milchviehalter e.V.), der MSV (Milchvermarktung Süddeutschland) und des EMB (European Milk Board) produziert. Neben gentechnikfreier Fütterung wird hier auf regionale Produktion, faire Preise für die Landwirte und die Einbeziehung von Umweltschutzprojekten gesetzt.

Weitere allgemeine Informationen liefert zum Thema beispielsweise der Ratgeber „Essen ohne Gentechnik“, den man sich auf der Internetseite des EinkaufsNetz von Greenpeace kostenfrei herunterladen kann.