Bei der Kennzeichnung wird grundsätzlich unterschieden, ob es sich um ein tierisches oder ein nicht-tierisches Produkt handelt.
Tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milch dürfen mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ versehen werden, wenn über einen definierten Zeitraum keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen bei der Fütterung verwendet wurden.
Die übrigen Lebensmittel dürfen mit dem Etikett „ohne Gentechnik“ versehen werden, wenn sie keine gentechnisch veränderten Pflanzen oder aus ihnen gewonnene Bestandteile enthalten. Beim Herstellungsprozess dürfen hier bisher auch keine Zusatzstoffe, Aromen, Aminosäuren, Enzyme oder Vitamine eingesetzt werden, welche selber gentechnisch verändert wurden oder von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert wurden. Hier wären vereinzelte, genau definierte Ausnahmen grundsätzlich möglich, sollten diese im Rahmen der EU-Öko-Verordnung als Ausnahme zugelassen worden sein und nicht mehr als „ohne Gentechnik“-Alternative erhältlich. Dies gilt für sowohl für konventionell als auch für ökologisch produzierte Lebensmittel. Zur Zeit gibt es solche Ausnahmen in der EU-Öko-Verordnung allerdings nicht. Auch müssen zufällige und technisch unvermeidbare Spuren von in der EU zugelassenen GVOs bis zu einem Anteil von 0,9 % nicht gekennzeichnet werden.
Anmerkung:
Eine definierte Kennzeichnung von Produkten macht dem Verbraucher die Wahl zwischen gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln und Nahrungsmitteln ohne gentechnisch veränderte Organismen erst möglich. Von daher ist sie generell zu begrüßen.
Auch die Regelung, dass tierische Produkte nun entsprechend gekennzeichnet werden können ist ein wichtiger Schritt in eine transparentere Lebensmittelproduktion. Da sich das „ohne Gentechnik“-Etikett bei den tierischen Produkten ausschließlich auf die Futterpflanzen und nicht auf die Futtermittelzusätze oder eingesetzte Medikamente bezieht, wäre eine Formulierung wie „ohne Einsatz gentechnisch veränderter Futterpflanzen“ jedoch eine für den Verbraucher ehrlichere Kennzeichnung gewesen. Doch auch so hat der Verbraucher nun endlich die Möglichkeit durch sein Einkaufsverhalten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch bezüglich der Futterpflanzen zu beeinflussen. Ob sich diese Kennzeichnung nun auch in der Praxis durchsetzt hängt stark davon ab, ob diese Produkte sich auf dem Markt gegenüber den ungekennzeichneten Produkten durchsetzen können. Hier hat nun der Verbraucher die Möglichkeit aktiv, durch seine Wahl, die Entwicklung der Landwirtschaft und damit auch der Lebensmittelerzeugung in Deutschland und der restlichen Welt in Zukunft mitzugestalten, da ca. 80 % der gentechnisch veränderten Pflanzen weltweit zur Zeit in den Futtertrögen landen.